Holz, schadstoffbelastet

z. B. Zäune, Fensterholz, Außenholz

Befüllungskriterien Holz der Sorte A4 (AVV 17 02 04*)

 

Das darf hinein:

  • Bahnschwellen und Leitungsmasten
  • Rebpfähle
  • Fenster und Außenturen
  • andere lasierte oder lackierte Hölzer
  • Hölzer, die mit Holzschutzmittel o.Ä. behandelt wurden (z.B. Holzgartenmöbel)
  • Brandholz
  • Konstruktionshölzer

Das darf nicht hinein:

  •  Kunststoffe und sonstige artfremde Stoffe
Zusätzlich können die Holzsorten A1 - A3 über die Holzsorte A4 entsorgt werden.

Wie ist ein Behälter zu befüllen?

Zu einer korrekten Entsorgung gehört auch eine richtige Befüllung des Containers.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Ihre Abfälle nicht gehäuft über die obere Ladekante des Containers reichen, sondern flach mit der Ladekante abschließen. Sonst handelt es sich um eine Mehrbefüllung, wodurch anschließend eine Nachberechnung des Containerpreises erforderlich wird. Daher bitte die Befüllungskriterien hierzu beachten.

Bei grober Mehrbefüllung ist zudem in Bezug auf die Verkehrssicherheit ein Abtransport nicht mehr möglich und die in diesem Fall entstehenden Kosten für eine Leerfahrt, lassen sich leicht vermeiden. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, den Container korrekt zu befüllen. Bei Fragen zur richtigen Befüllung des Containers können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Wir helfen gerne weiter.