Befüllungskriterien Holz der Sorte A4 (AVV 17 02 04*)
Das darf hinein:
- Bahnschwellen und Leitungsmasten
- Rebpfähle
- Fenster und Außenturen
- andere lasierte oder lackierte Hölzer
- Hölzer, die mit Holzschutzmittel o.Ä. behandelt wurden (z.B. Holzgartenmöbel)
- Brandholz
- Konstruktionshölzer
Das darf nicht hinein:
- Kunststoffe und sonstige artfremde Stoffe