Befüllungskriterien Sperrmüll (AVV 20 03 07)
Die Abfallart "Sperrmüll" umfasst von den beweglichen Gegenständen, die auch bei einem Umzug mitgenommen werden, sämtliche zu entsorgende Haushaltsgegenstände, die so sperrig sind, dass sie selbst nach einem zumutbaren Zerkleinerungsaufwand nicht in der Restmülltonne entsorgt werden können.
Das darf hinein:
- Spielzeug, Kunststoffgefäße und Textilien
- Matratzen und Bettgestelle
- Fahrräder und Kinderwagen (ohne Bereifung)
- Einrichtungsgegenstände
- Haus- und Gartenmöbel
- Holz frei von gefährlichen Stoffen wie Holzschutzmitteln o.ä.
- sonstiger sperriger Hausrat
- Polstermöbel
- Metalle
- Verpackungsstyropor (HBCD-frei)
Das darf nicht hinein:
- Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
- Autoteile und -reifen
- Bauschutt
- Elektrogeräte
- Gartenabfälle
- Glas und Glasbehälter
- Ölöfen und Heizöltanks
- Wasch- und Spülmaschinen
- Sonderabfälle
- Leuchtmittel
- Glasflaschen
- Abfälle zur Beseitigung (Restabfall)
- Baustyropor
- PKW-Reifen / LKW-Reifen
- Sandwichpaneele